Grafschafter Diakonie
Mitarbeitervertretung
Der Betriebsrat in der Grafschafter Diakonie heißt Mitarbeitervertretung. Grundlage dafür ist das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG), wie es die evangelischen Kirchen festgelegt haben.
Mitbestimmung bedeutet,
- dass die MAV frühzeitig und umfassend von der Geschäftsführung informiert wird,
- die MAV bei unternehmerischen Entscheidungen mit berät,
- arbeitsrechtliche Maßnahmen erst nach Votum der MAV greifen,
- die MAV auf die Gestaltung der Arbeitsplätze und-bedingungen entscheidenden Einfluss nehmen können.
In allen beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belangen kann die MAV von einzelnen Mitarbeitern oder von Kollegenteams angesprochen werden, um Verbesserungen zu erreichen.
Die MAV berät vertraulich und kompetent, sie vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut begründet und wirksam. Die MAV setzt sich initiativ für die Sicherung und die Entwicklung von Arbeitsplätzen im Unternehmen Grafschafter Diakonie und für die Einkommenssicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.