Das Hinweisgeberschutzgesetz als Ganzes finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html
Um bei Bedarf die Weitergabe von Informationen für innerbetriebliche Hinweisgebende möglich zu machen, sind betriebsinterne und staatlich externe Meldestellen einzurichten. Entsprechend dieser Vorgaben, insbesondere zum Schutz von Hinweisgebenen und um Missverständnissen vorzubeugen, haben wir unsere interne Meldestelle nach außen verlagert. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die
Kanzlei
Kerstin Güldner
Hochstr. 3 d
47506 Neukirchen-Vluyn Ortsteil: Neukirchen
Tel.: 02845 – 9843770
Fax: 02845 – 9843771
Email: info@anwaltskanzlei-gueldner.de
Gemeldet werden können strafbewehrte Verstöße, Verstöße gegen speziell aufgelistete Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder bzw. gegen geltende Rechtsakte der EU oder bußgeldbewehrte Verstöße gegen Vorschriften, die insbesondere dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem / der Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen.
Die staatlich externe Meldestelle ist aktuell nur beim Bundesministerium der Justiz angesiedelt und zu erreichen unter: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Meldestelledes-Bundes/MeldestelledesBundes_node.html
Vielen Dank für unsere auch weiterhin gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Bleiben Sie gesund und behütet