Jugendliche im Strafverfahren

In Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren stehen wir jungen Menschen, die straffällig geworden sind, oder denen eine Straftat vorgeworfen wird, zur Seite. Wir helfen ihnen vor, während und nach einem Verfahren. In allen Fragen im Umgang mit der Straftat und in dem daraus folgenden Strafverfahren sind wir Ansprechpartnern für sie, ihre Familien und ihr Umfeld.
Zentrale Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, im laufenden Verfahren die Betroffenen zu beraten und zu betreuen. Darüber hinaus geben wir dem Jugendrichter und dem Staatsanwalt einen Überblick über den bisherigen Lebensweg, sowie die familiäre und persönliche Situation des Jugendlichen beziehungsweise des Heranwachsenden.

Auch zu der Frage ob auf Heranwachsende (zum Tatzeitpunkt 18-21 Jahre alt) das allgemeine Strafrecht wie bei Erwachsenen oder das Jugendstrafrecht angewandt werden kann sollte, äußert sich die Jugendgerichtshilfe.

Ansprechpartnerinnen:

Wir unterstützen sie hierbei an den Standorten in Rheinberg und im Duisburger Westen.

Annika Jacob (Ansprechpartnerin für Duisburg- Rheinhausen)
Tel.: 02065 9087-60

Dirk Pfeiffer (Ansprechpartner für Rheinberg und Duisburg- Homberg)
Tel.: 02065 9087-60

Sie finden uns:

Hochemmericher Markt 1-3
47226 Duisburg

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