Freude über Gespräche mit Bürgermeisterin
Bürgermeisterin Julia Zupancic besucht Forum Hülsdonk und tauscht sich mit den Nutzenden des Begegnungs- und Beratungszentrums aus.
Die Schuldnerberatung der Grafschafter Diakonie gGmbH – Diakonisches Werk Kirchenkreis Moers ist ein Beratungsangebot für Bürger des linksrheinischen Kreises Wesel in den Dienststellen Moers und Kamp-Lintfort und für Bürger der Stadt Duisburg in den Dienststellen Rheinhausen und Homberg.

Hinweise und wichtige Informationen für Sie im Vorfeld einer Schuldner-Insolvenzberatung
Schuldenprobleme führen oft zu Stresssituationen im Leben. Wenn das Einkommen nicht mehr ausreichend ist, um die Lebenshaltungskosten und alle offenen Rechnungen zu bezahlen, gilt der Haushalt als überschuldet. Vorranging sind die Kosten für Ihre Existenzsicherung (wie Miete, Strom) zu begleichen.
Nachfolgende Ausführungen bieten Ihnen eine erste Orientierung, im Hinblick auf häufige Fragen zum Thema Schulden.
Das Erstellen eines Haushaltsplans ist eine gute Möglichkeit, um sich einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen. Das Sichten der Kontoauszüge wäre dabei hilfreich. Wenn Sie unser Beratungsangebot in Anspruch nehmen wollen, finden Sie die entsprechenden Adressen /Telefonnummern/ E-Mail auf unserer Homepage.
Bei einer Überschuldung droht Ihnen eine Pfändung, sofern Sie pfändbares Einkommen beziehen oder Vermögen besitzen. Grundsätzlich können Sie für Schulden (Bestellungen, Telefonverträge, Kreditverträge, Finanzamt, etc.) nicht ins Gefängnis kommen. Ausnahme: nicht bezahlte Bußgelder/Geldstrafen.
Unsere kostenlosen sozialen Schuldnerberatungsstellen bieten Unterstützung für Ratsuchende aus dem Kreis Wesel (Beratungsstelle in Moers und in Kamp-Lintfort) und aus Duisburg-Rheinhausen und Homberg. Die Details dazu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Leider kann es aufgrund fehlender Kapazitäten immer wieder zu Wartezeiten kommen. Es gibt unseriöse Beratungsstellen, die mit kostenpflichtigen Angeboten ohne Wartezeiten werben, hier ist jedoch Vorsicht geboten.
Bei Miet-/Stromschulden setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Vermieter/Stromanbieter in Verbindung und versuchen, monatliche Raten zu vereinbaren. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Darlehen beim Jobcenter/Sozialamt zu stellen. Parallel können Sie sich an uns wenden.
Bei einer Kontopfändung erlangen Sie nur Pfändungsschutz, wenn Sie Ihr Konto in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto geschieht auf Antrag bei Ihrer Bank, auch wenn das Konto im Minus ist. Die Umwandlung muss innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Pfändung erfolgen, da Ihnen ansonsten vorhandenes Geld nicht mehr ausgezahlt werden kann. Die Bank ist verpflichtet, die Umstellung innerhalb von drei Tagen vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass ein Gemeinschaftskonto keinen Pfändungsschutz bietet, sondern nur ein Einzelkonto. Jeder darf nur ein P-Konto führen.
Sobald Sie ein P-Konto führen, gilt automatisch der jeweils gültige monatliche Grundfreibetrag. Ein P-Konto wird als solches in der Schufa vermerkt. Sollten Sie Unterhaltsverpflichtungen haben, Kindergeld/Kinderzuschlag, Pflegeleistungen oder einmalige Sozialleistungen erhalten haben, kann der Freibetrag durch eine P-Kontobescheinigung erhöht werden. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstelle.
Leider können Sie sich davor nicht schützen. Der Arbeitgeber muss die pfändbaren Beträge aus Ihrem Lohn abführen. Dabei ist zu berücksichtigen, ob Unterhaltsverpflichtungen (Ehefrau/Ehemann, Kinder) zu erfüllen sind. Daher wäre es wichtig, Ihren Arbeitsgeber rechtzeitig darüber zu informieren.
Das gerichtliche Mahnverfahren dient der vereinfachten Titulierung von Geldforderungen. Der Mahnbescheid wird Ihnen in einem gelben Briefumschlag zugestellt. Das Gericht hat den behaupteten Anspruch des Gläubigers nicht geprüft, daher können Sie innerhalb von vierzehn Tagen diesem widersprechen, falls er falsch ist. Ein Widerspruch-Vordruck ist beigefügt.
Ist der Anspruch des Gläubigers korrekt und es wird kein Widerspruch eingelegt, kann der Gläubiger einen sog. Vollstreckungsbescheid beantragen, der dreißig Jahre gültig ist. Mit einem Vollstreckungsbescheid hat der Gläubiger die Möglichkeit, gegen Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, Kontopfändung, Einkommenspfändung) einzuleiten.
Ja! Bitte nehmen Sie unbedingt diesen Termin wahr, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor, dann sollten Sie sich dort abmelden. Ansonsten droht Ihnen Erzwingungshaft.
Zunächst verlangt der Gerichtsvollzieher von Ihnen die Abgabe der Vermögensauskunft. Die Vermögensauskunft gibt dem Gläubiger umfassende Informationen, ob und wo er etwas pfänden kann. Gegenstände des täglichen Lebens (z.B. Radio, Bett, TV, Handy, Computer) können grundsätzlich nicht gepfändet werden.
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung) ist eine sog. Wirtschaftsauskunftei, die Daten über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern und Unternehmen sammelt und bewertet. Sie sammelt Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und von Vertragspartnern wie Banken, Mobilfunkanbietern und Händlern, bei denen Ratenkäufe möglich sind und teilt diese Informationen an berechtigte Unternehmen weiter, um ihnen bei der Einschätzung des finanziellen Risikos zu helfen.
Beim Vertragsabschluss mit diesen Firmen, unterschreiben Sie immer eine Schufa Klausel, dass Sie der Datenspeicherung zustimmen. Alle anderen Firmen, die nicht Mitglied der Schufa sind, melden Verträge mit Ihnen nicht an die Schufa, daher kann eine Schufa-Auskunft für Sie keine Garantie für eine vollständige Gläubigerliste darstellen. Jede*r Bürger*in hat das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft über die bei der SCHUFA gespeicherten Daten sogar online zu erhalten.
Alle volljährigen Menschen in Deutschland, die ein Konto besitzen, sind in der Schufa eingetragen. Ebenfalls eingetragen sind alle Verträge, die sie mit den Mitgliedsfirmen (Handyvertrag, Bankkredit) abgeschlossen haben. Solange Sie der Zahlungspflicht nachkommen, ist dies ein positiver Eintrag. Negative Einträge, wie offene Ratenzahlungen, senken Ihre Kreditwürdigkeit. In der Regel sind weitere Verträge mit Mitgliedsfirmen dann nicht mehr möglich. Solche negativen Einträge bleiben solange in der Schufa vermerkt, bis die Verbindlichkeit durch Zahlung oder Verhandlung erledigt sind. Ein solcher Erledigungsvermerk bleibt in der Regel drei Jahre in der Schufa stehen. Bei der Wohnungssuche ist eine Schufa mit negativen Einträgen ziemlich problematisch, da die Vermieter bei Zahlungsrückständen einen Mietvertrag mit Ihnen abzuschließen als relativ riskant bewerten.
Auch bestimmte Aktivitäten der Gläubiger oder der Schuldner sind vermerkt, z.B. Abgabe einer Vermögensauskunft, Erlass eines Haftbefehls oder Eröffnung, Durchführung oder Beendigung eines Insolvenzverfahrens.
Die Schuldnerberatungsstelle sucht mit Ihnen gemeinsam nach einer individuellen Lösung Ihrer Schuldenproblematik. Abhängig von Ihrer aktuellen finanziellen Situation können Regulierungsvorschläge erarbeitet werden. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, kann über ein Verbraucherinsolvenzverfahren nachgedacht werden.
Wichtig ist Ihre dauerhafte und aktive Mitarbeit. Dies beginnt bei der Vorbereitung des Erstgesprächs in der Schuldnerberatung. Sammeln Sie alle Unterlagen (ohne Klarsichthüllen) und legen Sie einen Ordner an.
Für ehemals Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern oder aktuell Selbstständige besteht die Möglichkeit, direkt beim zuständigen Amtsgericht – hier Amtsgericht Kleve – ein Regelinsolvenzverfahren zu beantragen. Eine Begleitung durch die Schuldnerberatungsstelle findet in diesen Fällen nicht statt.
Für weitere Fragen und Lösungen wenden Sie sich bitte an unsere Schuldnerberatungsstelle vor Ort, weiter Informationen (Ort, Telefonnummer, E-Mailadresse, Sprechzeiten) finden sie auf unsere Homepage.
Diese Hinweise ersetzten auf keinen Fall eine Beratung.
Wichtig: Wir übernehmen keine Bürgschaften und können keine Geldmittel zur Verfügung stellen.
Die Schuldnerberatung bzw. die Verbraucherinsolvenzberatung wird gefördert durch den Kreis Wesel, das Jobcenter Duisburg, die Stadt Duisburg, das Land NRW, den Kirchenkreis Moers und den deutschen Sparkassen- und Giroverband.
Mühlenstraße 20
47441 Moers
Tel: 02841 78184-0
Fax: 02841 78184-91
Konradstr. 86
47475 Kamp-Lintfort
Tel: 02842 92842-0
Fax: 02842 92842-29
Dr.-Kolb-Str. 21
47198 Duisburg
Tel: 02066 9974-0
Fax: 02066 9974-10
Hochemmericher Markt 1-3
47226 Duisburg Rheinhausen
Tel.: 02065 9087-0
Fax: 02065 9087-29
Bürgermeisterin Julia Zupancic besucht Forum Hülsdonk und tauscht sich mit den Nutzenden des Begegnungs- und Beratungszentrums aus.
Johannes Haferkamp nach vier Jahrzehnten aus dem aktiven Dienst verabschiedet.
Drogenhilfe und Kreisgesundheitsamt informieren im Rahmen der COA-Aktionswoche bei Sondervorführung im Movie-Center über die Situation von Kindern aus sucht- und psychisch belasteten Familien.
Besondere Bilder machen Station im Foyer der Bibliothek Moers. Gemalt haben sie Kinder aus der kunsttherapeutischen Kindergruppe
Vortrag gibt pflegenden Angehörigen Tipps zur Alltagsgestaltung mit Menschen mit Demenz
Karriereportal des Wohlfahrtsverbands bietet Möglichkeiten zur Sprachbewerbung per Smartphone und Online-Direktbewerbung an / Mitarbeitende geben per Kurzvideo Informationen zum Arbeitgeber weiter