30.11.2021
Besuchsregelungen für die stationären Einrichtungen und Testangebote
in unseren Häusern Altenheimat Vluyn, Haus für Jung und Alt und Rudolf-Schloer-Stift
Liebe Angehörige, Bewohner*innen und Besucher*innen,
in den letzten Tagen sind neue Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Die aktuelle Verordnung „Corona AVEinrichtung“ vom 26.11.2021 ist auch für die Besuche in den Einrichtungen von Bedeutung.
Besuchszeiten
Die Besuchszeit ist grundsätzlich nicht begrenzt, soll aber möglichst zwischen 11:00 Uhr und 17:00 Uhr liegen. Nach Rücksprache mit dem jeweiligen Wohnbereich sind auch andere Zeiten möglich.
Kurzscreening
Bei jedem Besuch ein Kurzscreening einschließlich Temperaturmessung durchzuführen. (Fragebogen mit Frage zu Erkältungssymptomen, SARS-CoV-2-Infektion, Kontakt mit infizierten Personen)
Zutritt nur mit gültigem Corona-Test
Besucher:innen dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn Sie einen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Dies gilt auch für Besucher:innen, die bereits geimpft oder genesen sind. Auch das Abholen einer Bewohnerin / eines Bewohners aus der Einrichtung gilt dabei als Besuch, wenn dazu ein Betreten der Einrichtung erforderlich ist. Es ist sehr hilfreich, wenn Sie zu Ihrem Besuch bereits ein Testergebnis mitbringen (von einer Teststelle; ein Selbsttest ist nicht ausreichend).
Alternativ bieten wir Ihnen in den Einrichtungen die Möglichkeit, sich testen zu lassen.
Dies ist zu folgenden Zeiten möglich:
Altenheimat Vluyn: Nach telefonischer Terminvereinbarung täglich von 11:00-17:00 Uhr. (02845 91390)
Haus für Jung und Alt: Montag-Samstag, 11:00-16:45 Uhr (ohne vorherige Terminvereinbarung)
Rudolf-Schloer-Stift: Täglich von 11:00-17:00 Uhr (ohne vorherige Terminvereinbarung)
Wir sind sehr froh darüber, wie gut alle Beteiligten, vor allem Bewohner*innen und Angehörige, die Einschränkungen und Hürden hinnehmen und danken Ihnen sehr dafür, wenn Sie es unseren Mitarbeiter*innen auch weiterhin leichtmachen, diese Regelungen umzusetzen, denn unsere Mitarbeiter*innen haben nicht nur weiterhin eine Zeit mit besonderen „Herausforderungen“, sondern auch die manchmal unangenehme Aufgabe, die Vorschriften zu vertreten. Bei Fragen zu den oben beschriebenen Punkten wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung oder die Pflegedienstleitung Ihrer Einrichtung.
Thorsten Krüger
Geschäftsbereichsleitung Pflege, ppa.
Elke Hagemann
Qualitätsmanagementbeauftragte
Wir sind uns völlig darüber im Klaren, wie anstrengend und unbefriedigend diese Regelungen für Bewohner*innen und auch die Angehörigen sind. Auch unseren Mitarbeiter*innen verlangen diese Maßnahmen sehr viel ab. Wir unternehmen größte Anstrengungen, um diese Regelungen umzusetzen.